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   VG Berlin, 27.03.2023 - 8 K 70.19   

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https://dejure.org/2023,16475
VG Berlin, 27.03.2023 - 8 K 70.19 (https://dejure.org/2023,16475)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2023 - 8 K 70.19 (https://dejure.org/2023,16475)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2023 - 8 K 70.19 (https://dejure.org/2023,16475)
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  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87

    Einschränkung der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle im öffentlich

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2023 - 8 K 70.19
    Der Umfang der Prüfungsbefugnis der Bewilligungsstelle ergibt sich jedoch aus dem Zweck der Regelung, die nicht auf die Prüfung der Zulässigkeit der Modernisierung als solche zielt, sondern den Ansatz der Modernisierungskosten in der Wirtschaftlichkeitsberechnung an die Zustimmungserteilung knüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris Rn. 14).

    Vor diesem Hintergrund kann die Bewilligungsstelle ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass die Kosten der beabsichtigten Modernisierung im Verhältnis zu den angestrebten Verbesserungen vertretbar und die modernisierten Wohnungen nach Größe, Ausstattung und Miete für die angemessene Wohnraumversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Zugunsten der Klägerin greift schließlich auch kein Vertrauensschutz in eine uneingeschränkte Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten, da sie im Bewusstsein der hiermit einhergehenden Beschränkungen ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Objekt erworben hat, welches in gesteigertem Maße sozialgebunden ist n... (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris Rn. 34).

    Die Maßstäbe für die Ausübung des Ermessens bei der Erteilung der Zustimmung gemäß § 11 Abs. 7 Satz 1 II. BV sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris) geklärt.

  • VG Berlin, 27.08.2019 - 6 K 452.18

    Zweckentfremdung: Keine Mietobergrenze für Neubau

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2023 - 8 K 70.19
    Eine Mietobergrenze im Zusammenhang mit Modernisierungsarbeiten sei unter Berücksichtigung des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. August 2019 (VG 6 K 452.18) unzulässig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1987 - 14 A 2157/85
    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2023 - 8 K 70.19
    Interessen, Chancen oder Verdienstmöglichkeiten werden nicht durch Art. 14 GG geschützt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. August 1987 - 14 A 2157/85, NJW-RR 1988, 976, beck-online).
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